Die Hauptuntersuchung (HU), besser bekannt als TÜV, ist ein wesentlicher Bestandteil der Fahrzeugsicherheit in Deutschland. Aber wie oft muss man eigentlich zum TÜV? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

Die gesetzlichen Vorgaben

Grundsätzlich sind die Intervalle für den TÜV gesetzlich geregelt. Für Neuwagen ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Danach muss das Fahrzeug alle zwei Jahre zum TÜV. Diese Regelung gilt für Pkw, Motorräder und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. So müssen beispielsweise Taxis, Mietwagen und Fahrzeuge, die im Fahrschulbetrieb eingesetzt werden, jährlich zur Hauptuntersuchung. Auch für bestimmte Anhänger gelten kürzere Fristen.

Die Bedeutung des TÜV für die Verkehrssicherheit

Die Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit. Bei der Untersuchung werden unter anderem Bremsen, Lichtanlage, Reifen und Abgasanlage überprüft. Ziel ist es, Mängel zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Ein gültiger TÜV ist zudem Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Ohne gültige HU-Plakette darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

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Die TÜV-Untersuchung: Was wird geprüft?

Die Hauptuntersuchung umfasst eine Vielzahl von Prüfpunkten. Dazu gehören unter anderem die Bremsanlage, die Beleuchtung, die Reifen und die Abgasanlage. Auch die Karosserie, die Lenkung und die Sicherheitsgurte werden überprüft.

Bei der Untersuchung wird auch die Fahrzeugidentifikationsnummer überprüft. Diese muss mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Zudem wird geprüft, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zum Beispiel in Bezug auf die Abgasnorm.

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Wenn der TÜV abgelaufen ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Zudem kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen verweigern.

Wenn der TÜV mehr als zwei Monate abgelaufen ist, wird die Hauptuntersuchung umfangreicher und damit auch teurer. Zudem kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen, wenn der TÜV mehr als acht Monate überzogen ist.

Fazit

Die Hauptuntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit. Sie sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer seinen TÜV-Termin rechtzeitig wahrnimmt, kann nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg vermeiden, sondern auch dazu beitragen, dass unser Straßenverkehr sicherer wird.

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Die Frage „Wie oft TÜV?“ lässt sich also einfach beantworten: Für die meisten Fahrzeuge gilt ein Intervall von zwei Jahren nach der ersten Hauptuntersuchung, die drei Jahre nach der Erstzulassung eines Neuwagens fällig ist. Ausnahmen gelten für bestimmte Fahrzeugklassen und -arten.