Ein Steinschlag kann jederzeit passieren und ist oft unvermeidlich. Es ist wichtig, sich über die Deckung durch die Teilkasko-Versicherung im Falle eines Steinschlags im Klaren zu sein. In diesem Beitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema Teilkasko Steinschlag befassen.

Was ist ein Teilkasko Steinschlag?

Ein Teilkasko Steinschlag ist ein Schaden, der durch einen aufgewirbelten Stein auf der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs verursacht wird. Dies kann zu Rissen oder Sprüngen in der Windschutzscheibe führen, die die Sicht des Fahrers beeinträchtigen und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel solche Schäden ab. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten, Diebstahl, Brand, Explosion, Glasbruch und eben auch Steinschlag verursacht werden.

Wie funktioniert die Schadensregulierung?

Im Falle eines Steinschlags sollten Sie zuerst Ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren. Diese wird Ihnen dann die nächsten Schritte erklären. In der Regel wird ein Gutachter den Schaden begutachten und die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Windschutzscheibe ermitteln.

Die Kosten werden dann in der Regel von der Versicherung übernommen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligung je nach Versicherungsvertrag variieren kann.

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Was sollte man bei einem Steinschlag beachten?

Ein Steinschlag sollte so schnell wie möglich behoben werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Ein kleiner Riss kann sich schnell über die gesamte Windschutzscheibe ausbreiten, insbesondere bei Temperaturschwankungen oder Erschütterungen.

Es ist auch wichtig, den Schaden sofort zu melden, um die Schadensregulierung in Gang zu setzen. Zögern Sie nicht, Fotos vom Schaden zu machen, um einen Nachweis zu haben.

Reparatur oder Austausch?

Ob die Windschutzscheibe repariert oder ausgetauscht werden muss, hängt von der Größe und Position des Schadens ab. Kleine Schäden können oft repariert werden, während größere Schäden einen Austausch der Windschutzscheibe erfordern können.

Die Entscheidung wird in der Regel von einem Fachmann getroffen, der den Schaden begutachtet. Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch werden dann von der Teilkasko-Versicherung übernommen.

Zusammenfassung

Ein Teilkasko Steinschlag ist ein unangenehmes Ereignis, das jedoch durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt wird. Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und zu beheben, um weitere Schäden zu vermeiden.

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Die Schadensregulierung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert, so dass Sie bald wieder sicher unterwegs sein können. Denken Sie daran, dass die Höhe der Selbstbeteiligung je nach Versicherungsvertrag variieren kann.