Ein Steinschlag kann jedem Autofahrer passieren und ist oft mit hohen Reparaturkosten verbunden. Doch was, wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Steinschlag Teilkasko.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist eine Art der Autoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch bestimmte Ereignisse verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und eben auch Steinschlag.

Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, die auch selbst verschuldete Unfälle abdeckt, kommt die Teilkasko nur für Schäden auf, die nicht durch das eigene Verschulden entstanden sind. Daher ist sie in der Regel auch günstiger als eine Vollkaskoversicherung.

Steinschlag und Teilkasko: Was wird abgedeckt?

Ein Steinschlag ist ein Schaden, der durch den Aufprall eines Steines auf die Windschutzscheibe oder ein anderes Glas des Fahrzeugs verursacht wird. Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein aufwirbelt oder wenn man auf einer unbefestigten Straße fährt.

Die gute Nachricht ist, dass die Teilkaskoversicherung in der Regel für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Scheibe aufkommt. Allerdings gibt es dabei einige Punkte zu beachten.

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Reparatur vs. Austausch

Ob die Scheibe repariert oder ausgetauscht wird, hängt von der Größe und der Position des Schadens ab. Kleine Steinschläge können oft repariert werden, während größere Schäden oder Schäden im Sichtfeld des Fahrers einen Austausch der Scheibe erfordern.

Die Kosten für die Reparatur eines Steinschlags werden in der Regel vollständig von der Teilkaskoversicherung übernommen. Beim Austausch der Scheibe müssen Sie jedoch in der Regel eine Selbstbeteiligung zahlen. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Wann zahlt die Teilkasko nicht?

Es gibt auch Fälle, in denen die Teilkaskoversicherung nicht für die Kosten eines Steinschlags aufkommt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn er durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

Auch wenn der Steinschlag nicht sofort gemeldet wird, kann dies dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Daher ist es wichtig, einen Steinschlag so schnell wie möglich zu melden und reparieren zu lassen.

Wie melde ich einen Steinschlag bei der Teilkasko?

Wenn Sie einen Steinschlag haben, sollten Sie diesen so schnell wie möglich bei Ihrer Versicherung melden. Dazu können Sie in der Regel eine Schadenmeldung online, telefonisch oder per Post einreichen.

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Bei der Meldung sollten Sie den Hergang des Schadens so genau wie möglich beschreiben und gegebenenfalls Fotos des Schadens beifügen. Je genauer Sie den Schaden dokumentieren, desto einfacher ist es für die Versicherung, den Fall zu bearbeiten und die Kosten zu übernehmen.

Was passiert nach der Meldung?

Nach der Meldung des Schadens wird die Versicherung den Fall prüfen. In der Regel wird sie einen Gutachter beauftragen, der den Schaden begutachtet und feststellt, ob eine Reparatur oder ein Austausch der Scheibe notwendig ist.

Wenn die Versicherung den Schaden anerkennt, wird sie die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe übernehmen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss.

Zusammenfassung und Fazit

Ein Steinschlag ist ein ärgerlicher Schaden, der jedoch in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird. Dabei ist es wichtig, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und zu reparieren, um eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung zu gewährleisten.

Obwohl die Teilkasko in der Regel günstiger ist als die Vollkasko, sollten Sie sich dennoch genau überlegen, welche Versicherung für Sie die richtige ist. Denn während die Teilkasko nur für bestimmte Schäden aufkommt, bietet die Vollkasko einen umfassenderen Schutz.

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