Die Fahrerflucht, auch Unfallflucht genannt, ist ein ernstes Vergehen im deutschen Straßenverkehr. Sie wird mit erheblichen Strafen geahndet und kann weitreichende Folgen haben. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Aspekten der Fahrerflucht und den damit verbundenen Strafen befassen.

Was ist Fahrerflucht?

Die Fahrerflucht bezeichnet das Verlassen des Unfallorts ohne die erforderlichen Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung gemacht zu haben. Dies ist gemäß § 142 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur der Verursacher eines Unfalls, sondern auch der Geschädigte sich strafbar machen kann, wenn er den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Angaben gemacht zu haben.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Die Strafen für Fahrerflucht können je nach Schwere des Unfalls und den Umständen variieren. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kann der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinaus kann das Gericht auch ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängen.

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Geldstrafen

Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Schwere des Unfalls und den Umständen ab. Sie wird in Tagessätzen bemessen, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters richtet.

Bei geringfügigen Sachschäden kann die Geldstrafe relativ niedrig ausfallen. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden oder hohen Sachschäden kann die Geldstrafe jedoch erheblich höher sein.

Freiheitsstrafen

Eine Freiheitsstrafe wird in der Regel nur bei schweren Unfällen mit Personenschäden oder hohen Sachschäden verhängt. Die Höchststrafe beträgt drei Jahre.

Die Verhängung einer Freiheitsstrafe hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere des Unfalls, das Verhalten des Täters nach dem Unfall und seine Vorstrafen.

Die Folgen einer Fahrerflucht

Die Fahrerflucht hat nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen.

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Im zivilrechtlichen Bereich kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Täter verlangen. Im versicherungsrechtlichen Bereich kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Täters Regress nehmen, d.h. sie kann den Täter zur Rückzahlung der von ihr geleisteten Entschädigungszahlungen verpflichten.

Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kann das Gericht auch die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten verurteilt wurde.

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat weitreichende Folgen. Der Täter darf kein Kraftfahrzeug mehr führen und muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen, was mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist.

Eintragung im Fahreignungsregister

Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht führt auch zu einem Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Dies kann zu weiteren Sanktionen führen, wie z.B. einer verlängerten Probezeit oder der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Ein Eintrag im FAER kann auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung haben. So kann die Versicherung die Prämie erhöhen oder den Vertrag sogar kündigen.

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Fazit

Die Fahrerflucht ist ein ernstes Vergehen, das mit erheblichen Strafen geahndet wird. Neben Geld- und Freiheitsstrafen kann es auch zu zivilrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen kommen.

Es ist daher wichtig, nach einem Unfall am Unfallort zu bleiben und die erforderlichen Angaben zu machen. Nur so kann man sich vor den schwerwiegenden Folgen einer Fahrerflucht schützen.