Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein wesentlicher Bestandteil der Fahrzeugüberprüfung in Deutschland. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsstandards einhalten. Aber ab welchem Baujahr ist ein Fahrzeug zur AU verpflichtet? In diesem Beitrag gehen wir dieser Frage auf den Grund.
Die Einführung der AU-Pflicht
Die AU-Pflicht wurde in Deutschland im Jahr 1985 eingeführt. Ursprünglich galt sie nur für Fahrzeuge mit Ottomotoren, die nach dem 1. Januar 1969 zugelassen wurden. Dies war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland.
Im Jahr 2006 wurde die AU-Pflicht auf alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ausgeweitet, die nach dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden. Dies war eine Reaktion auf die steigende Anzahl von Dieselfahrzeugen auf den Straßen und die damit verbundenen Emissionsprobleme.
Die aktuelle Regelung
Heute gilt die AU-Pflicht für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Baujahr. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. So sind beispielsweise Oldtimer, die ein H-Kennzeichen tragen, von der AU-Pflicht befreit. Auch Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1960 zugelassen wurden, müssen keine AU durchführen lassen.
Die AU-Pflicht gilt auch für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Jahr das Fahrzeug gebaut wurde. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung in Deutschland.
Die Durchführung der AU
Die AU wird in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Sie kann aber auch separat durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug beispielsweise vor dem Verkauf überprüft werden soll. Die AU wird von anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ durchgeführt.
Bei der AU wird überprüft, ob das Fahrzeug die vorgeschriebenen Emissionswerte einhält. Dazu wird das Abgas des Fahrzeugs analysiert. Bei Fahrzeugen mit Ottomotoren wird unter anderem der CO-Gehalt gemessen, bei Dieselfahrzeugen die Rußpartikelkonzentration.
Die Folgen bei Nichtbeachtung der AU-Pflicht
Wenn ein Fahrzeug die AU nicht besteht, darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Der Fahrzeughalter hat dann die Möglichkeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug erneut zur AU vorzuführen. Wenn die Mängel behoben sind, erhält das Fahrzeug die AU-Plakette und darf wieder im Straßenverkehr bewegt werden.
Wer die AU-Pflicht nicht beachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einem Bußgeld kann auch ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Zudem kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.
Zusammenfassung
Die AU-Pflicht gilt in Deutschland für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Baujahr. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie beispielsweise Oldtimer oder Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1960 zugelassen wurden. Die AU dient dazu, die Einhaltung der Emissionsstandards zu überprüfen und so zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen.
Wer die AU-Pflicht nicht beachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Daher ist es wichtig, die AU regelmäßig durchführen zu lassen und eventuelle Mängel umgehend zu beheben.