Die AU-Bescheinigung, auch bekannt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist ein wichtiges Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen. Aber wann ist diese Bescheinigung fällig? In diesem Artikel werden wir diesen Punkt ausführlich besprechen.

Die AU-Bescheinigung: Eine Übersicht

Die AU-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird. Es bestätigt, dass ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen. Die Bescheinigung enthält Informationen über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Wiederherstellung.

Die AU-Bescheinigung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig. Für den Arbeitnehmer dient sie als Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit und sichert ihm das Recht auf Krankengeld. Für den Arbeitgeber bietet sie eine rechtliche Grundlage für die Gewährung von Krankheitsurlaub und die Planung der Arbeitsabläufe.

Wann ist die AU-Bescheinigung fällig?

Die AU-Bescheinigung muss dem Arbeitgeber in der Regel spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer voll- oder teilzeitbeschäftigt ist. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber jedoch eine frühere Vorlage verlangen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Frist für die Vorlage der AU-Bescheinigung nicht von dem Tag an gerechnet wird, an dem der Arbeitnehmer erkrankt ist, sondern von dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Wenn der Arbeitnehmer also am Montag erkrankt ist, aber erst am Dienstag zum Arzt geht, beginnt die Frist für die Vorlage der AU-Bescheinigung am Dienstag.

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Was passiert, wenn die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt wird?

Wenn die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber hat das Recht, das Gehalt für die Tage, an denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war, einzubehalten, bis die Bescheinigung vorgelegt wird.

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber sogar das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert in der Regel eine vorherige Abmahnung.

Wie kann man sicherstellen, dass die AU-Bescheinigung rechtzeitig vorgelegt wird?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sicherzustellen, dass die AU-Bescheinigung rechtzeitig vorgelegt wird. Eine Möglichkeit ist, sie per Post zu senden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, dass die Bescheinigung rechtzeitig ankommt. Daher ist es ratsam, sie per Einschreiben zu senden.

Eine andere Möglichkeit ist, die AU-Bescheinigung persönlich abzugeben oder sie von einer vertrauenswürdigen Person abgeben zu lassen. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer eine Empfangsbestätigung verlangen, um zu beweisen, dass die Bescheinigung rechtzeitig vorgelegt wurde.

Es ist auch möglich, die AU-Bescheinigung per Fax oder E-Mail zu senden. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er eine Bestätigung über den erfolgreichen Versand erhält.

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Zusammenfassung

Die AU-Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestätigt. Sie muss in der Regel spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Wenn sie nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben, einschließlich Gehaltsabzug und möglicherweise sogar Kündigung.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die AU-Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen, einschließlich Postversand, persönlicher Abgabe und elektronischem Versand. Unabhängig von der gewählten Methode sollte der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er einen Nachweis über die rechtzeitige Vorlage hat.