Ein Steinschlag kann schnell passieren und ist oft ärgerlich. Doch wer kommt für die Kosten auf? Zahlt die Teilkasko den Steinschlag? In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich beantworten und alle relevanten Aspekte beleuchten.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist eine Form der Autoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch bestimmte Ereignisse verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und eben auch Steinschlag.

Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, die auch selbstverschuldete Unfallschäden abdeckt, kommt die Teilkasko nur für Schäden auf, die durch die oben genannten Ereignisse verursacht werden. Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und dem Wert des Fahrzeugs, dem Wohnort des Versicherten und der jährlichen Fahrleistung.

Zahlt die Teilkasko bei Steinschlag?

Die gute Nachricht ist: Ja, die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Steinschlag ab. Das bedeutet, dass die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Windschutzscheibe von der Versicherung übernommen werden. Allerdings gibt es dabei einige Dinge zu beachten.

Erstens, die Versicherung zahlt nur, wenn der Schaden unmittelbar durch den Steinschlag verursacht wurde. Das bedeutet, dass der Schaden nicht bereits vor dem Steinschlag vorhanden war oder durch eine andere Ursache entstanden ist. Zweitens, die Versicherung zahlt nur, wenn der Schaden am Fahrzeug selbst und nicht an den Insassen verursacht wurde. Drittens, die Versicherung zahlt nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

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Was ist mit der Selbstbeteiligung?

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es in der Regel eine Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass der Versicherte einen bestimmten Betrag selbst tragen muss, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungsvertrag variieren.

Im Falle eines Steinschlags kann es daher sein, dass die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Windschutzscheibe nicht vollständig von der Versicherung übernommen werden, sondern dass der Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Es ist daher ratsam, sich vorab über die Höhe der Selbstbeteiligung zu informieren.

Wie geht man vor, wenn man einen Steinschlag hat?

Wenn man einen Steinschlag an der Windschutzscheibe bemerkt, sollte man zunächst die Versicherung informieren. In der Regel wird die Versicherung dann einen Gutachter beauftragen, der den Schaden begutachtet und die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe ermittelt.

Es ist wichtig, den Schaden so schnell wie möglich zu melden, da die Versicherung sonst möglicherweise nicht zahlt. Zudem sollte man den Schaden nicht selbst reparieren oder die Scheibe austauschen lassen, bevor der Gutachter den Schaden begutachtet hat, da sonst die Kosten möglicherweise nicht von der Versicherung übernommen werden.

Reparatur oder Austausch?

Ob die Windschutzscheibe repariert oder ausgetauscht werden muss, hängt von der Größe und der Position des Schadens ab. Kleine Schäden können oft repariert werden, während größere Schäden einen Austausch der Scheibe erforderlich machen können.

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Die Entscheidung, ob eine Reparatur oder ein Austausch notwendig ist, trifft in der Regel der Gutachter. Dabei spielt auch eine Rolle, ob die Sicherheit des Fahrzeugs durch den Schaden beeinträchtigt ist. Ist dies der Fall, muss die Scheibe in der Regel ausgetauscht werden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilkaskoversicherung in der Regel Schäden durch Steinschlag abdeckt. Allerdings gibt es dabei einige Dinge zu beachten, wie zum Beispiel die Selbstbeteiligung und die Notwendigkeit, den Schaden schnell zu melden und von einem Gutachter begutachten zu lassen.

Es ist daher ratsam, sich vorab über die Bedingungen der eigenen Versicherung zu informieren und im Falle eines Steinschlags schnell zu handeln, um sicherzustellen, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden.