Die Frage, wie lange ein abgemeldetes Auto auf der Straße stehen darf, ist eine, die viele Autofahrer beschäftigt. Es gibt verschiedene Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, und es ist wichtig, diese zu verstehen, um unnötige Strafen zu vermeiden.

Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht erlaubt, ein abgemeldetes Auto auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abzustellen. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn das Fahrzeug nur vorübergehend, das heißt für maximal 3 Tage, abgestellt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Auto zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Abmeldung gefahren wird. In diesem Fall muss das Fahrzeug jedoch verkehrssicher sein und darf den Verkehr nicht behindern.

Verkehrssicherheit

Ein abgemeldetes Auto muss immer verkehrssicher sein, wenn es auf der Straße steht. Das bedeutet, dass es in einem technisch einwandfreien Zustand sein muss und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dazu gehören unter anderem funktionierende Bremsen, Lichter und Reifen.

Wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, kann es von der Polizei oder dem Ordnungsamt abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen und die Lagerung des Fahrzeugs müssen vom Halter getragen werden.

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Privatgrundstück und Garagen

Ein abgemeldetes Auto darf auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abgestellt werden, solange es den Verkehr nicht behindert. Hierbei ist es wichtig, dass das Grundstück tatsächlich privat ist und nicht öffentlich zugänglich.

Es ist auch möglich, das Fahrzeug in einer Garage abzustellen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass das Fahrzeug nicht auf dem Gehweg oder der Straße parken darf, um in die Garage zu gelangen.

Einverständnis des Grundstückseigentümers

Wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abgestellt wird, ist es wichtig, das Einverständnis des Grundstückseigentümers einzuholen. Ohne dieses Einverständnis kann der Eigentümer verlangen, dass das Fahrzeug entfernt wird.

Es ist auch zu beachten, dass das Fahrzeug nicht auf einem gemieteten Parkplatz ohne die Zustimmung des Vermieters abgestellt werden darf. Auch hier kann der Vermieter verlangen, dass das Fahrzeug entfernt wird, wenn er nicht zugestimmt hat.

Abmeldung und Wiederzulassung

Wenn ein Auto abgemeldet wird, muss es innerhalb von 7 Tagen bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.

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Wenn das Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, muss es zuerst zur Hauptuntersuchung (HU). Erst nach erfolgreicher HU kann das Fahrzeug wieder zugelassen werden.

Ummeldung

Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person umgemeldet werden soll, muss dies ebenfalls innerhalb von 7 Tagen geschehen. Die Ummeldung kann bei der Zulassungsstelle erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahrzeug während der Ummeldung nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf. Es muss also entweder auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abgestellt werden.

Fazit

Die Frage, wie lange ein abgemeldetes Auto auf der Straße stehen darf, lässt sich also recht einfach beantworten: Es darf grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden, außer es wird innerhalb von 3 Tagen zur HU oder Abmeldung gefahren.

Es ist wichtig, diese Regelungen zu kennen und einzuhalten, um unnötige Strafen zu vermeiden. Bei Unklarheiten sollte immer Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsstelle oder dem Ordnungsamt gehalten werden.

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