Ein Unfall ist immer ein unerwartetes und unangenehmes Ereignis. Doch was passiert, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt? Welche Strafen drohen und welche Konsequenzen hat das? In diesem Artikel gehen wir auf diese Fragen ein und geben einen umfassenden Überblick über das Thema „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Gesetzliche Regelungen

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in Deutschland ein Straftatbestand, der im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt ist. Gemäß § 142 StVG ist es Pflicht, nach einem Unfall am Unfallort zu bleiben, bis man seiner Pflicht zur Feststellung seiner Personalien nachgekommen ist.

Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen, etwa wenn Personen verletzt wurden, kann die Strafe noch höher ausfallen.

Definition des Unfallorts

Der Unfallort ist der Ort, an dem der Unfall passiert ist. Es ist nicht notwendig, dass es sich dabei um den Ort handelt, an dem die Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind. Auch der Ort, an dem die Kollision stattgefunden hat, gilt als Unfallort.

Es ist wichtig zu wissen, dass man sich auch dann strafbar macht, wenn man sich nur kurzzeitig vom Unfallort entfernt und später zurückkehrt. Auch das Verlassen des Unfallorts mit der Absicht, die Polizei zu informieren, ist strafbar.

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Konsequenzen und Strafen

Die Strafen für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort können je nach Schwere des Unfalls und den Umständen variieren. Neben einer möglichen Freiheits- oder Geldstrafe kann es auch zu einem Fahrverbot kommen.

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem sogenannten Tagessatzsystem. Dabei wird die Höhe der Geldstrafe anhand des Nettoeinkommens des Täters berechnet. Die Anzahl der Tagessätze kann zwischen 5 und 360 liegen.

Fahrverbot und Punkte in Flensburg

Ein weiterer möglicher Bestandteil der Strafe ist ein Fahrverbot. Dieses kann zwischen einem und sechs Monaten liegen. Zudem kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch Punkte in Flensburg zur Folge haben.

Wer innerhalb von zwei Jahren zwei Mal wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestraft wird, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. In diesem Fall wird von der sogenannten Wiederholungstäterregelung Gebrauch gemacht.

Verhalten nach einem Unfall

Nach einem Unfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich korrekt zu verhalten. Das bedeutet, am Unfallort zu bleiben, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu informieren.

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Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, wenn man sich nach einem Unfall unsicher ist, wie man sich verhalten soll. Ein Anwalt kann dabei helfen, die Situation zu bewerten und die richtigen Schritte zu unternehmen.

Erste Hilfe leisten

Wenn bei einem Unfall Personen verletzt wurden, ist es Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar.

Es ist wichtig, die Polizei und den Rettungsdienst zu informieren und die Verletzten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu betreuen. Dabei sollte man jedoch nur Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, die man auch beherrscht.

Fazit

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein ernstzunehmendes Delikt, das mit hohen Strafen geahndet werden kann. Es ist daher wichtig, nach einem Unfall am Unfallort zu bleiben und seine Pflichten zu erfüllen.

Wer sich unsicher ist, wie er sich nach einem Unfall verhalten soll, sollte einen Anwalt konsultieren. Dieser kann dabei helfen, die Situation zu bewerten und die richtigen Schritte zu unternehmen.

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