Die Hauptuntersuchung (HU), besser bekannt als TÜV, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, die die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen gewährleisten soll. Aber was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema TÜV Überziehen in Bayern.

Was bedeutet TÜV Überziehen?

Der Begriff „TÜV überziehen“ bezieht sich auf die Situation, in der ein Fahrzeughalter die Frist für die nächste Hauptuntersuchung überschreitet. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen.

Wenn Sie den TÜV überziehen, verstoßen Sie gegen diese gesetzliche Vorschrift. Dies kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Die Folgen des TÜV Überziehens

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Die erste und offensichtlichste Folge des TÜV Überziehens sind Bußgelder. Wenn Sie den TÜV um bis zu zwei Monate überziehen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten steigt das Bußgeld auf 25 Euro.

Wenn Sie den TÜV um mehr als vier Monate überziehen, erhalten Sie zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Dieser Punkt bleibt für zweieinhalb Jahre in Ihrem Fahreignungsregister und kann bei weiteren Verstößen zu einer höheren Strafe führen.

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Erlöschen der Betriebserlaubnis

Wenn Sie den TÜV um mehr als acht Monate überziehen, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen. Wenn Sie dies trotzdem tun, riskieren Sie ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis hat auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Viele Versicherungen leisten keinen Schadensersatz, wenn das Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren wird.

Wie Sie den TÜV nicht überziehen

Rechtzeitig Termin vereinbaren

Der einfachste Weg, um den TÜV nicht zu überziehen, ist natürlich, rechtzeitig einen Termin für die Hauptuntersuchung zu vereinbaren. Sie können den Termin bereits zwei Monate vor Ablauf der Frist vereinbaren. So haben Sie genügend Zeit, eventuell notwendige Reparaturen durchführen zu lassen.

Es ist auch möglich, den TÜV vorzeitig durchführen zu lassen. In diesem Fall wird die nächste Frist ab dem Datum der vorzeitigen Untersuchung berechnet.

Erinnerungsfunktion nutzen

Viele TÜV-Stationen bieten eine Erinnerungsfunktion an. Sie können sich per E-Mail oder SMS an den nächsten TÜV-Termin erinnern lassen. So vergessen Sie garantiert keinen Termin mehr.

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Es gibt auch Apps, die Sie an den nächsten TÜV-Termin erinnern. Diese Apps können Sie kostenlos herunterladen und auf Ihrem Smartphone installieren.

Fazit

Das Überziehen des TÜV kann teuer werden und sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Es ist daher wichtig, den nächsten TÜV-Termin rechtzeitig zu vereinbaren und notwendige Reparaturen durchführen zu lassen.

Wenn Sie den TÜV dennoch überziehen, sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren. So können Sie weitere Strafen vermeiden und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs wiederherstellen.